Hallo Kollegen.
Der Bund hat nicht unerhebliche Mittel zur Neubeschaffung u.a. von LF10/6 Fahzeugen bewilligt.
Wie mir vom Innenministerium mitgeteilt wurde, können sich Feuerwehren um die Bewilligung
bzw. Zuteilung eines solchen Fahrzeuges bewerben. Zuständig hierfür sind die unteren
Katastrophenschutzbehörden sprich die Landratsämter. Nachdem wir keinerlei Erfahrung mit einer solchen Vorgehensweise haben, würde mich interessieren, wer bereits Erfahrung sammeln konnte, bzw. wem in der Vergangenheit ein solches oder ähnliches Auto zugesprochen wurde.
Welche Voraussetzungen muß eine Wehr erfüllen, was ist bei einer Bewerbung zu beachten?
Ich bin für jeden Tip dankbar.
Gruß
Michael
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