Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Vorschrift für Ersatzflaschen | 26 Beiträge |
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 484233 |
Datum | 22.05.2008 09:58 MSG-Nr: [ 484233 ] | 9954 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Hallo zusammen,
noch eine weitergeleitete Anfrage.
Gibt es eine rechtliche oder zumindest halbswegs verbindliche Grundlage, die zur Vorhaltung von Ersatzflaschen für jedes Aremschutzgerät "verpflichtet".
Das man für z.B. 40 PA insgeamt 80 Flaschen bereit halten / beschaffen sollte?
Hintergrund ist eine Aussage, das Geräte nach einer Benutzung NICHT weiter genutzt werden dürfen. Darum ist ein Flaschenwechsel auch nicht zulässig - ERGO = keine Ersatzflasche notwendig.
Also mal her mit den Argumenten, mit denen wir entsprechende Beschaffungen rechtliche untermauern können
Gruß Hubert
Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz
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| 22.05.2008 09:58 |
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Hube7rt 7K., Erkelenz |
| 22.05.2008 10:49 |
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., Neuburg |
| 22.05.2008 11:30 |
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Hube7rt 7K., Erkelenz |
| 22.05.2008 11:40 |
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| 22.05.2008 11:43 |
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Hube7rt 7K., Erkelenz |
| 22.05.2008 11:47 |
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