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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFAQ: Freistellung / Wehrdienst / Zivildienst etc.23 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio485130
Datum25.05.2008 21:23      MSG-Nr: [ 485130 ]9780 x gelesen
Infos:
  • 25.05.08 FAQ-Eintrag: Freistellung / Wehrdienst / Zivildienst etc.

  • Tach, Post!

    Entwurf für eine FAQ.
    Meinungen, Ergänzungen?

    F: Wie kann ich die Wehrpflicht umgehen?
    A: Es gibt als Mann nur eine Möglichkeit die Wehrpflicht zu umgehen: Verlege rechtzeitig deinen Wohnsitz ins Ausland. Dies ist zum vollendeten 17. Lebensjahr möglich, danach nur noch mit Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes.
    Ansonsten bist du mit Vollendung des 18. Lebensjahres (also an deinem 18. Geburtstag) automatisch wehrpflichtig.

    F: Wie, aber es gibt doch den Zivildienst?
    A: Zivildienst ist nicht Wehrpflicht. ZivilDIENST ist die Alternative zum WehrDIENST. Wehrpflicht und Wehrdienst werden gerne verwechselt bzw. gleichgestellt, sind es aber nicht.

    F: Ach so. Was muß ich denn tun, um Zivil- statt Wehrdienst zu leisten?
    A: Du musst beim Kreiswehrersatzamt schriftlich einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung mit der Waffe aus Gewissensgründen stellen.

    F: Kann ich bei der Feuerwehr meinen Zivildienst leisten?
    A: Das geht nur, wenn die Feuerwehr eine anerkannte Beschäftigungsstelle für den Zivildienst ist. Im Regelfall sind dies Feuerwehren, die auch Aufgaben im Rettungsdienst übernehmen, z.B. die Berufsfeuerwehren Hamburg und Münster oder hauptamtliche Wachen wie z.B. die der Feuerwehr Delmenhorst.
    Es sind derzeit keine Zivistellen bei reinen FF bekannt.

    F: Ich kenne aber jemanden, der seinen Zivildienst bei seiner Freiwilligen Feuerwehr leistet?
    A: Er leistet dort bestimmt keinen Zivildienst, frag ihn doch mal, ob er anerkannter Kriegsdienstverweigerer ist. Vermutlich ist er vom Wehrdienst freigestellt, das ist ganz was anderes?

    F: Hmm, und wie kann ich jetzt Ersatzdienst bei meiner Freiwilligen Feuerwehr leisten?
    A: Wie bereits geschrieben: Gar nicht. Der Ersatzdienst für den Wehrdienst heißt Zivildienst und muß bei einer anerkannten Beschäftigungsstelle für den Zivildienst geleistet werden. Die Freistellung vom Wehrdienst ist - wie der Name schon sagt - eine FREISTELLUNG vom WEHRDIENST und KEIN ERSATZDIENST.

    F: Okay, genug der Definitionen. Wie kann ich mich jetzt vom Wehrdienst befreien lassen?
    A: Da gibt es mehrere Möglichkeiten:
    - Ganz automatisch vom Wehrdienst bist du befreit:
    1. Wenn du evangelisch bist, werde ordinierter Geistlicher
    2. Wenn du römisch-katholisch bist, werde Geistlicher, aber vergiß die Diakonatsweihe nicht
    3. Wenn du einer anderen Konfession angehörst, werde hauptamtlich tätiger Geistlicher in einer Funktion, die der unter 1. bzw. 2. beschriebenen entspricht.
    4. Wenn du schwerbehindert bist mußt du ebenfalls keinen Wehrdienst leisten.
    - Auf deinen Antrag hin kannst du vom Wehrdienst befreit werden:
    1. Dein Vater, deine Mutter, Bruder oder Schwester an den Folgen von Wehr- oder Zivildienst verstorben sind.
    2. Wenn du zwei Geschwister hast, die schon Wehr- oder Zivildienst oder einen andere Tätigkeit nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 a) - h) geleistet haben.
    3. Verheiratet oder eingetragener Lebenspartner bist oder elterliche Sorge ausübst.
    Den Antrag kannst du frühestens nach Erfassung durch die Erfassungsbehörde und spätestens bis zum Ende der Musterung stellen.

    F: Ääääähhh, ja aber die Feuerwehr.....
    A: Feuerwehr befreit nicht vom Wehrdienst, das ist ein gängiger Irrtum. Durch Mitwirkung im Zivil- oder Katastrophenschutz wirst du lediglich nicht zum Wehrdienst herangezogen. Du bist auch nicht vom Wehrdienst befreit, da du ja keinen Antrag auf Befreiung vom Wehrdienst (s. oben) gestellt hast.

    F: Wie, ich dachte ich muss einen Antrag stellen, damit ich Feuerwehr statt Wehrdienst machen kann?
    A: Du stellst einen Antrag auf die Verpflichtung zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz. Das ist kein Antrag auf Befreiung vom Wehrdienst, siehe oben.

    F: Gut jetzt, wann und wo stelle ich jetzt den Antrag auf die Verpflichtung zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz?
    A: Du stellst den Antrag bei der zuständigen Behörde, das sind oftmals die Landratsämter oder die Ämter für Brand- und Katastrophenschutz. Du musst den Antrag vor Vollendung des 23. Lebensjahres (= dein 23. Geburtstag) stellen. Wenn die Behörde deinem Antrag zustimmt, dann wirst du für die Dauer deiner Mitwirkung im Zivil- oder Katastrophenschutz nicht zum Wehrdienst herangezogen. Du siehst also auch hier, dass du keineswegs vom Wehrdienst befreit bist, sondern lediglich nicht herangezogen wirst.

    F: Und nach sechs Jahren muss ich keinen Wehrdienst mehr leisten?
    A: Nein, auch das wird gerne verwechselt. Nach sechsjähriger Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz erlischt lediglich deine Pflicht GRUNDwehrdienst zu leisten.

    F: Ich muss also sechs Jahre lang 200 Stunden pro Jahr Dienst machen, damit ich nicht zum Grundwehrdienst muss?
    A: Nein, du musst sechs Jahre lang im Zivil- oder Katastrophenschutz mitwirken. Nirgendwo im Gesetz gibt es eine 200 h (auch keine 80, 100, 150 oder sonstige) Grenze. Wenn die tatsächliche Mitwirkung 400 h im Jahr sind, dann bist du zu all diesen 400 h verpflichtet, ansonsten ist nicht von (d)einer tatsächlichen Mitwirkung auszugehen. Die zuständigen Stellen sind verpflichtet, dies der Wehrersatzbehörde anzuzeigen?

    F: Und wenn ich umziehe?
    A: Solange du innerorts umziehst oder dich nur regioanl veränderst ist das kein Problem. Wenn du weiter wegziehst, zum Beispiel um zu studieren, dann wird davon ausgegangen, dass du nicht mehr tatsächlich im Zivil- oder Katastrophenschutz mitwirkst. Um eine Meldung an die Wehrersatzbehörde zu vermeiden solltest du rechtzeitig VORHER mit deinem Einheitsführer besprechen, wie weiter vorgegangen werden soll.

    F: Ich will aber nur umziehen, um zu studieren, am Wochenende bin ich immer zu Hause?
    A: Das heisst also, an fünf von sieben Tagen liegt keine Mitwirkung im Zivil- oder Katastrophenschutz vor.

    F: Und wenn ich einfach niemandem sage, dass ich umziehe?
    A: Vater Staat kriegt schon mit wenn du umziehst. In einigen Bundesländern sind z.B. die Vermieter verpflichtet, deinen Einzug beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen, damit die Müllgebühren ordnungsgemäß berechnet werden können. Wenn du dich also nach deinem Umzug nicht beim Einwohnermeldeamt anmeldest kommt - neben dem Ärger mit der Wehrersatzbehörde - noch der Ärger mit dem Einwohnermeldeamt dazu.

    F: Und wenn ich mir an meinen Studienort nur einen Zweitwohnsitz beantrage?
    A: Da spielen die meisten Einwohnermeldeämter nicht mit. Für den Erstwohnsitz ist entscheidend, wo dein Lebensmittelpunkt liegt. Bei Studenten im Vollzeitstudium wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass dies der Studienort ist. Selbst wenn du einen Zweitwohnsitz beantragst, bekommst du oftmals automatisch einen Erstwohnsitz am Studienort. Dieser Autor spricht da aus Erfahrung....



    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
    (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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     25.05.2008 21:23 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     25.05.2008 22:02 Hilm7ar 7K., Köln
     25.05.2008 22:18 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     25.05.2008 22:20 Hilm7ar 7K., Köln
     25.05.2008 22:24 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     25.05.2008 22:21 Ralf7 F.7, Duisburg
     25.05.2008 22:21 Chri7sti7an 7F., Wernau
     25.05.2008 22:25 Jürg7en 7M., Weinstadt
     25.05.2008 22:29 Chri7sti7an 7F., Wernau
     25.05.2008 22:31 Ralf7 F.7, Duisburg
     25.05.2008 22:47 Andr7é S7., Wuppertal
     25.05.2008 22:09 Hilm7ar 7K., Köln
     25.05.2008 22:15 Ralf7 F.7, Duisburg
     25.05.2008 22:20 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     25.05.2008 22:22 Ralf7 F.7, Duisburg
     25.05.2008 22:26 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     25.05.2008 23:38 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     25.05.2008 23:41 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
     26.05.2008 00:16 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     26.05.2008 06:04 Ralf7 F.7, Duisburg
     26.05.2008 06:28 Hilm7ar 7K., Köln
     26.05.2008 06:35 Ralf7 F.7, Duisburg
     26.05.2008 08:19 Hilm7ar 7K., Köln

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