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Thema | Zivildienst | 30 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 485156 | ||
Datum | 25.05.2008 22:26 MSG-Nr: [ 485156 ] | 9252 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel Metzger Ähmm ja. D.h. es gibt keinen sinnvollen Hintergrund oder wie soll ich deinen Kommentar verstehen?! :-) Na ja. der Grund ist offensichtlich. Man wollte den Wehrpflichtigen Planungssicherheit geben. Wer bis 23 nicht gezogen wurde, der wird auch nicht mehr einberufen (Ausnahmen wie aufgehobene Freistellung o.ä. mal außen vor gelassen). as hat auch damit zu tun, daß diese Personan dann teileise teuer werden (z.B. hat der WPflichtige unterhaltspflichtige Personen deren Unterhalt dann der Staat zahlen müßte, hat der WPflichtige Verpflichtungen anderer Art, für die er Leistungen erhalten kann (Miete, Versicherungen zur Daseinsvorsorge,...). wenn die Wehrpflicht bis 26 gehen würde müßte man aus Gründen der Wehrgerechtigkeit auch noch jemand mit 25 7/8 (und einem höheren Risiko mehr zahlen zu müssen als nur den Wehrsold) einberufen. Ist das Alter auf 23 begrenzt kommt man darum herum. Aus den selben Gründen zählt ja auch die Ehe zu den Gründen der Nichteinberufung. Wobei das alles Regelungen sind, die im Fall der Fälle ganz schnell vom Tisch sind. Dann werden auch wieder T3er und T4er einberufen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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