Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Übersichten zum Betriebsstoffverbrauch bei Geräten und Fahrzeugen | 33 Beiträge |
Autor | Rico8 H.8, Hirschberg / Thüringen | 485386 |
Datum | 27.05.2008 09:52 MSG-Nr: [ 485386 ] | 14839 x gelesen |
Oberbrandmeister /-in
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hmm, scheint wohl eine Auslegungssache zu sein. Denn auch diese "planbaren" EINSÄTZE (nicht Spaßfahrten zum Zeltlager o.ä.) würden bei mir unter den Begriff der Notfallbeförderung fallen. Leider ist der Begriff Notfallbeförderung nicht genauer definiert. Aber ich werde diese Frage mal in einem Gefahrgut-Forum einstellen und auch an unsere Aufsichtsbehörde weiterleiten. Mal schauen, welche Meinungen dort vertreten werden.
Grüße,
OBM R.Helm
-Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
FF Hirschberg/Saale
Gefahrgutzug Saale-Orla
"Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)
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