Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | RD im Gefahrenbereich | 54 Beiträge |
Autor | Pete8r H8., Idstein / Hessen | 486194 |
Datum | 30.05.2008 10:57 MSG-Nr: [ 486194 ] | 17546 x gelesen |
Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.
BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.
Hallo zusammen,
Nachdem ´dieses Thema hier aufgeworfen wurde, muss ich doch mal was dazu schreiben.
Wer bin ich?
Ich war bei besagter Übung der ZF-SanZ und es war meine Entscheidung (im Rahmen der Situation)
Warum treffe ich solche Entscheidungen und lasse die Feuerwehr "im Regen stehen"?
Nun wie Patricia bereits darstellte handelte es bei dem Szenario um eine explodierte Feuerwerksfabrik. Das Resultat der Explosion waren >10 teil- oder vollzerstörte Häuser, mehrere Vollzerstärte PKW und ein vollzerstörter LKW. Während der Übung kam es zu jedem Zeitpunkt zu größeren Explosionen, zu Bränden und zu massiven Rauchentwicklungen. (Die Anzahl der Explosionen machte teilweise aufgrund der Lautstärke eine Verständigung via 2m sehr schwer)
In diesem Szenario befanden sich 30-40 Verletzte, die zu retten und zu versorgen waren, was durch die Feuerwehr zunächst eigenständig, nach unserem Eintreffen dann durch die Feuerwehr als Retter und uns als Versorger durchgeführt wurde.
Aufgrund der Örtlichkeiten sowie der Transportkapazitäten entschied ich dann die Verletztenablage an einer Stelle einzurichten, an der Vorversorgung und Abtransport ohne Behinderung der Weiteren Kräfte möglich war.
Die Verletztenablage wurde durch die SanTr des SanZ eingerichtet und betrieben.
Weiterhin wurde in deutlichem Abstanz ein BHP aufgestellt, betrieben durch TeTr der Komponente und ArztTr des SanZ. Der Transport der Verletzten wurde durch die TransportTr des SanZ durchgeführt.
Warum sind wir also nicht mit ins Schadgebiet gegangen?
1. Wir besitzen keinerlei Schutzausrüstung, die gegen die Gefahren Explosion und Atemgifte schützt, auch der Flammschutz unserer Kleidung ist nicht ausreichend für diese Situation.
2. Wir haben keinerlei Ausbildung um in diesen Gefährdungsbereichen zu arbeiten.
3. Im Schadgebiet ist eine Adäquate Sichtung und Vorversorgung nicht möglich, da hier nicht gesichert ist, das die Patienten so ablaufen wie sie gesichtet werden.
4. Jeder Feuerwehrmann (SB) ist aufgrund seiner Ausbildung in der Lage im Schadgebiet die gefundenen Personen zu retten und lebensrettende Sofortmassnahmen durchzuführen.
Die Reihenfolge stellt eine persönliche absteigende Wichtung dar.
Soderle, soviel dazu
Gruß
Peter
Ach ja wie immer: Meine Meinung, Meine Entscheidung und im Zweifel nicht unbedingt die meines Dienstgebers
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