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Thema | Eingleisen von Eisenbahnwaggons / Schienenfahrzeugen | 14 Beiträge |
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 486347 |
Datum | 31.05.2008 09:28 MSG-Nr: [ 486347 ] | 9517 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Hallo,
Geschrieben von Ulrich CimolinoGanz soooo einfach ist das also nicht. Wir machens auch für die DB oder vergleichbar gar nicht.
Ebend. Deswegen frag ich mich ja auch, was die da eigentlich vorhaben.
Das Eingleisen als solches gehört nicht zu den originären Aufgaben einer Feuerwehr im Rahmen der Gefahrenabwehr. Also kann es nur sein, dass die Werkfeuerwehr dies als Dienstleistung anbieten wird oder dass die Dienstleistung von der Firma gefordert wird.
Dann sollte man eigentlich wissen, was eingegleist werden muss und für wen.
Eigenes EVU im Gelände?
Eigenes EIU im Gelände?
Ist die DB AG irgendwie beteiligt?
Wird man nur im Werksgelände tätig oder auch außerhalb?
Könnte auch sein, dass die Firma ein eigenes EVU hat und über die Werkfeuerwehr das Notfallmanagement sicherstellen will?
Das kann eigentlich nur die WF selbst wissen. Insofern ist es schwer, hier weiterführende Empfehlungen zu geben.
Gruß
Markus
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| 30.05.2008 13:36 |
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Björ7n R7., Lorsch |
| 30.05.2008 14:21 |
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., Bockenheim |
| 30.05.2008 14:22 |
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Jose7f M7., Bad Urach |
| 30.05.2008 14:30 |
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., Bockenheim | |