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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Unterlassene Hilfeleistung (oder mehr?) in der Version extra-stark | 24 Beiträge | ||
Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 487270 | ||
Datum | 04.06.2008 10:42 MSG-Nr: [ 487270 ] | 7925 x gelesen | ||
Geschrieben von Jago Hexel Schade, dass sich die "Unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge" was das Strafmaß betrifft scheinbar nicht von der "Unterlassenen Hilfeleistung" unterscheidet... Stimmt! In §323c des StGB gibt es keine straferschwerenden Umstände. Geschrieben von Jago Hexel Gehe ich recht in der Annahme, dass es auf eine Bewährungsstrafe hinauslaufen wird, sofern der Fahrer nicht vorbestraft ist? Ist anzunehmen. Das höchstmögliche Strafmass beträgt hier 1 Jahr Freiheitsstrafe, im Regelfall werden in solchen Fällen jedoch Geldstrafen verhängt. Da es hier einen Toten gab, reichts dies wohl nicht aus. Ausserdem kommt auch ein Entug der Fahrerlaubnis in Betracht. ...und seinen Job könnte der Lkw-Fahrer auch verlieren, denn für den Ruf des Arbeitgebers des Lkw-Fahrers ist so ein Vorfall auch alles andere als zuträglich. | ||||
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