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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frau im Krankenhaus | 43 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 487631 | ||
Datum | 05.06.2008 18:53 MSG-Nr: [ 487631 ] | 12789 x gelesen | ||
Hallo auch, Geschrieben von Udo Walbrodt Im Regelfall ist dort fast alles unter dem passus "kann" und "soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen". Daher ist es klug frühzeitig die Anträge zu stellen, und sich mit seinem WAL abzusprechen. Wieviele Tage man bei der Betreuung von Kinder "rausholen" kann ist häufig eine Frage der Darstellung wie dringend das ganze ist und auch wie man dabei seine Forderung rüber bringt. Oh Gesetze als "kann" Regelung wie spannend und wie kann man seine Forderungen noch "rüber bringen" als mit eindeutigen Attest vom Arzt? Fragen über Fragen und nicht wirklich hilfreich, außer natürlich der Verweiß auf die Sonderurlaubsverordnung. Gruß Dirk | ||||
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