Hallo Brunhilde!
In den Landesbaugesetzen ist festgelegt, wo Brandschutztüren eingebaut werden müssen. Dies bedingt, dass die Brandschutztüren auch ihre Aufgabe erfüllen können, sprich im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und/oder Rauch zu verhindern. Dies können sie aber nur im geschlossenen Zustand.
Das Festsetzen von diesen"blöden Türen, die immer von alleine zugehen und die sich soooo schwer öffnen lassen" ist vergleichbar mit dem Ausbau der Bremsen aus einem Auto; grob fahrlässig.
Es ist aber ein weit verbreitetes Problem, dass die Türen verkeilt werden, oft aus Unwisssenheit oder aus Leichtsinn (Was sollhier schon brennen?). Fakt ist, dass sie im Brandfall Menschenleben retten.
Dein Hausmeister soll froh sein, dass sich in seinem Haus jemand dafür interessiert, weil er sich mit seiner Haltung auf ziemlich dünnen und sehr brüchigem Eis bewegt.
Brandschutztüren können mit sogenannten Feststellanlagen offen gehalten werden. Tritt Rauch auf, oder die Brandmeldeanlage wird ausgelöst oder bei Stromausfall schließen die Türen dann automatisch. Kostenpunkt ca. 1.000€ pro Tür zuzüglich Stromanschluss.
Beste Grüße
Stefan Neuhaus
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |