Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Verkauf von Himmelslaternen | 75 Beiträge |
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 488437 |
Datum | 09.06.2008 09:15 MSG-Nr: [ 488437 ] | 46590 x gelesen |
Infos: | 15.10.10 Himmelslaternen in Niedersachsen verboten 28.01.10 Im Saarland wird das Aufsteigenlassen von sogenannten Himmelslaternen verboten 14.07.09 Himmelslaterne als Brandstifter in Weimarer Innenstadt? kommt ein Verbot in Thüringen? 14.07.09 Verbot für Fluglaternen in Nordrhein-Westfalen 05.07.09 Himmelslaterne als Brandstifter? 27.06.09 Nach Hausbrand: Familienvater warnt vor Fluglampions
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Landesfeuerwehrverband
Vorbeugender Brandschutz
Hallo,
ganz ehrlich, ich persönlich find die Dinger klasse und passend zu diversen Ereignissen (Silvester, Heiratsantrag, Hochzeit, ...)
Nix desto trotz fallen die Himmelslaternen wohl in Bayern (gehört da Cham auch dazu?) unter den § 19 VVB "Heißluftballone"
Geschrieben von § 19 VVB Es ist verboten, unbemannte Ballone steigen zu lassen, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird.
In den Beschreibungen der Teile ist dies auch entsprechend schwammig dargestellt, so nach dem Motto "jeder ist selbst verantwortlich und die örtlichen Bestimmungen sind zu beachten"
Aber machen wir uns doch nix vor, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat doch ein Großteil der Blaulichtfetischisten einen Scanner daheim, dessen Verkauf zwar auch erlaubt und der Betrieb verboten ist, sich keiner aber was drum sch...t. Man muss es für sich selbst verantworten können und für eventuelle Schäden gradstehen.
Grüßla,
FP
Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.
Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit
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LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB
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