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RubrikSonstiges zurück
ThemaVerschließen einer notwendigen Treppe3 Beiträge
AutorSolv8eig8h O8., Kassel / Hessen488817
Datum11.06.2008 17:56      MSG-Nr: [ 488817 ]5284 x gelesen

Hallo an alle,

Thema Rettungs- und Fluchtweg ist ja vieldiskutiert.

Hier möchte ich kurz meine Variante schildern:

ich lebe in einem MFH im Souterrain.
Die hälfte der vorhandenen Fenster (auf einer Seite) sind mit vergittert.
Der Aufgang erfolgt über eine Treppe, die für die übrigen Mitmieter zum Erreichen ihrer Kellerräume genutzt wird.
Für mich jedoch der einzige Weg ins EG, ins Freie.
Diese Tür zum Keller (und meinem Souterrain) wird jedoch immer verschlossen.
Die daran angrenzende Haustür ebenso.

Anfangs bei mir nur Beklemmung auslösend, ist es für mich nun zunehmend mehr eine Frage der Zulässigkeit.
Was mache ich im Falle einer Notlage? Bei Hilfsbedürftigkeit?!
Rechtsvorschriften konnte ich nicht finden. In HausO steht nichts, ziehe ich die LBauO heran?

Darf diese Tür verschlossen werden?
Weiß jemand etwas dazu?

Vielen Dank schon mal für eine Antwort!

s.



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 11.06.2008 17:56 Solv7eig7h O7., Kassel
 11.06.2008 18:01 Bern7har7d G7., München
 11.06.2008 18:25 Solv7eig7h O7., Kassel

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