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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Überhosen bei Technischer Hilfeleistung - sinnlos???! | 106 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 489456 | ||
Datum | 15.06.2008 17:01 MSG-Nr: [ 489456 ] | 91328 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Heinz Hermes
Und wohin rücken sie aus? Wenn als Einsatzstelle Böschungsbrand am Bahndamm 3km außerorts gemeldet wird, braucht man sicherlich keine Überbekleidung. Wenn hingegen die Alarmierung auf der Kreuzpeilung einer Rauchsäule beruht und an der so grob ermittelten Stelle im Wald vielleicht eine Jagdhütte oder Scheune oder dergleichen vorhanden ist, ggf. sogar bekannt als Übernachtungort von Obdachlosen, dann besser Überbekleidung anlegen... Geschrieben von Heinz Hermes Immer alles mitnehmen mitnehmen muss nicht anziehen bedeuten, macht sich aber besser, falls ein Parallel-/Folgeeinsatz kommt. Steht man nicht ganz so dumm dar vor dem brennenden Mehrfamilienhaus, als wenn die Überklamotten noch im GH liegen. Geschrieben von Heinz Hermes und Vorschriften gibt es dazu nicht. Doch. FwDV 0 bzw. GMV. Überbekleidung braucht es eigentlich nur im IA, ggf. noch bei Benzinpfützen oder ähnlichem. Nur wie man am Lidl-Video sieht, muss die Meldung nicht immer ganz mit der Situation beim Eintreffen übereinstimmen. Tendenziell eher von der kritischeren Situation ausgehen, aber wo dazu kein Anlass besteht dann angemessene Kleidung tragen. Und das ist im Sommer außerhalb von IA-Szenarien i.d.R. nicht die dicke Nomexjacke. Gruß, Thorben | ||||
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