Gibt es Vorschriften, welche die Unterbringung von Einatzbekleidung regeln? Ist eine Unterbringung im Feuerwehrhaus vorgeschrieben oder darf die Einstzbekleidung mit nach hause genommen werde, egal, ob kontaminiert oder nicht?
Hintergrund ist in meiner Wehr der akute Platzmangel im Feuerwehrhaus, welcher die Untebringung sehr stark einschränkt. Um eine Lösung zu finden, benötige ich daher definitive Aussagen, welche die Unterbringung regeln. denn ich wehre mich entschieden aus Hygiene- und Einsatztaktischen Gründen gegen eine Unterbringung der Bekleidung bei den Kameraden zu hause.
Wäre daher dankbar über jede aussagekräftige Antwort
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