Bewährungsstrafe für ehemaligen Rettungswachenleiter
Im Prozess um die im deutsch-luxemburgischen Grenzgebiet gestörten Rettungsfunk-Frequenzen hat das Trierer Amtsgericht den ehemaligen Leiter der DRK-Rettungswache Saarburg zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Das dreiköpfige Gericht sah es als erwiesen an, dass der 48-jährige Angeklagte in mindestens fünf Fällen den Funkverkehr zwischen dem luxemburgischen Rettungshubschrauber und deutschen Einsatzkräften teils minutenlang gestört hat. Dadurch kam der Hubschrauber verspätet zu den Einsatzorten.
Die Sabotagen hörten erst auf, nachdem der Rettungsassistent vor zwei Jahren aufgeflogen war. Laut Staatsanwalt Eric Samel sollen persönliche Rachegelüste ein Motiv des Mannes gewesen sein. Er flog früher selbst auf dem luxemburgischen Rettungshubschrauber mit, schied aber Ende der 90-er Jahre im Streit aus.
Der Angeklagte bestritt bis zuletzt, für die Stör-Manöver verantwortlich gewesen zu sein. „Ich versichere nochmals, dass ich mit den Pfeiftönen nichts zu tun habe“, sagte er am Donnerstag in seinem Schlusswort vor Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
quelle:www.intrinet.de
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