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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Rückhaltesysteme für KTW/RTW | 4 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 491884 | ||
Datum | 30.06.2008 09:44 MSG-Nr: [ 491884 ] | 4027 x gelesen | ||
Hallo, ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Auffassung bestünde, dass ein Transport von Patienten mit nicht dem Stand der Technik entsprechenden Fahrzeugen in mehreren Bundesländern (u.a. NRW, § 3 RettG) nicht statthaft sei. Vgl. diese Diskussion hier! Als Stand der Technik wird auf die DIN EN 1789 verwiesen. (Die ist mittlerweile aktualisiert verabschiedet.) Als Ausnahmen werden genannt, Fahrzeuge der BW und für Zwecke des KatS... Darunter fielen dann aber NICHT: - ältere Fahrzeuge (vo 1999 bzw. nach 1999 und noch nicht der ersten DIN EN 1789 entsprechend!) die nach wie vor laufen (z.B. als Res-KTW) - Fahrzeuge des KatS als Sanitäts- bzw. Rettungswache z.B. im Rahmen von Großveranstaltungen (das sind KEINE Katastrophen!), die dann doch Patienten transportieren. Fragen dazu: Gibt es hier tatsächlich ein faktisches Transportverbot für diese Fahrzeuge? Gilt das "nur" für die Tragen, oder nicht dann auch für alle wesentlichen Inhalte der DIN EN 1789 (also z.B. nachgewiesene 10g-Belastbarkeit aller Komponenten). Wie reagieren die unterschiedlichen HiOrgs, die ja i.d.R. den entsprechenden San-Dienst stellen, darauf? Wie die entsprechenden Auftraggeber? Wo wurden ggf. welche Rückhaltesysteme nachgerüstet - und wie wird sichergestellt, dass die den aktuellen Normanforderungen genügen? (Inkl. der Halterung im Fahrzeug!) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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