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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zuständigkeit für Brandschutz und TH auf Bahnanlagen in Niedersachsen? | 3 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 492975 | ||
Datum | 05.07.2008 00:29 MSG-Nr: [ 492975 ] | 3664 x gelesen | ||
Nabend, wie ist das denn in Nds geregelt mit Einsätzen auf Anlagen der DB? Ist hier die örtliche Fw zuständig und ggf. verpflichtet entsprechende Gefährungspotentiale in ihren Planungen/Ausrüstungen zu berücksichtigen oder ist das Sache der Bahn, die sich dann gerne der örtlichen Wehren bedient, welche sich aber nicht weiter drum kümmern brauchen als auf eine Alarmierung zu warten? Im NBrandSchG sind im Gegensatz zu einigen anderen Ländern die Bahnanlagen nicht ausdrücklich aufgeführt. Wenn man aber ein wenig googlet und z.b. http://www.fachforum.de/fachbeitraege_archiv/betrieblicher_brandschutz/gefahrenabwehr_bei_der_bahn_00.htm oder http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=andbb_lds_test_eval01.c.6029.de als Beispiel heranzieht, scheinen ja seit dem allgeminen Eisenbahngesetz von 1994 letztlich die Kommunen im wesentlichen Zuständig zu sein. Trifft das so für Niedersachsen zu? Gibt's hier ähnliche Vereinbarungen (Link?)? Gruß, Thorben | ||||
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