Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Haftung des Einsatzfahrers, war: Wer muss diesen Feuerwehr Einsatz | 17 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 496292 |
Datum | 17.07.2008 18:53 MSG-Nr: [ 496292 ] | 9070 x gelesen |
Themengruppe: | Unfälle bei Fahrten mit Einsatzfahrzeugen bzw. auf der Fahrt zum zum Einsatz |
Hallo Katja,
Geschrieben von Katja MidunskyDie Kfz-Haftpflicht kann nichts bei grober Fahrlässigkeit (z.B: Üebrfahren roter Ampeln etc.) zurückfordern. Etwas anderes gilt bei Obliegenheitsverletzungen, d.h. Drogen, Alkohol, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.
Verusacht der Fahrer eines Einsatzfahrzeugen einen Unfall, übernimmt (Ausnahmen wie von Dir beschrieben) die KFZ-Haftpflicht den Fremdschaden.
Geschrieben von Katja MidunskyEtwas anderes gilt je nach Vertrag ggf. für die Kaskoversicherungen.
Könnte es bei einem Unfall mit dem Einsatzfahrzeug das Vollkasko versichert ist sein, dass die Versicherung versucht von dem unfallverursachenden Einsatzfahrer Geld zu holen?
Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart
Gerhard Pfeiffer
www.firehelmets.info
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| 17.07.2008 17:36 |
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Katj7a R7., Köln Wer muss diesen Feuerwehr Einsatz zahlen? |
| 17.07.2008 18:53 |
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Gerh7ard7 P.7, Stuttgart | |