News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Haftung des Einsatzfahrers, war: Wer muss diesen Feuerwehr Einsatz | 17 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 496296 | ||
Datum | 17.07.2008 23:54 MSG-Nr: [ 496296 ] | 6525 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Könnte es bei einem Unfall mit dem Einsatzfahrzeug das Vollkasko versichert ist sein, dass die Versicherung versucht von dem unfallverursachenden Einsatzfahrer Geld zu holen? Da dürfte dann die Amtshafting greifen. Also geht der Anspruch gegen die Gemeinde. Das würde aber m.E. keinen Sinn machen. Zuerst der Kommune als Begünstigtem Geld auszuzahlen, um ihm das selbe Geld anschließend wieder als Regreß abzunehmen. Die Kommune deren VK-Versicherung nicht zahl könnte hingegen dann sofern die Voraussetzungen erfüllt sind den FM in Regreß nehmen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|