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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entfluchtung Behinderter, war: Mit Körperbehinderung im Einsatzdienst | 9 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 496316 | ||
Datum | 18.07.2008 07:27 MSG-Nr: [ 496316 ] | 8078 x gelesen | ||
Geschrieben von Manuela v. Häfen und schön, das man als FFler weiß, was man genau zu tun hat, wenn man im Brandfall plötzlich vor einem enorm schweren Elektrorolli steht auf dem hinter einem Tisch ein schwer Mehrfachbehinderter fixiert ist der von diversen Apparaturen abhängig ist mit denen er verkabelt ist. Hut ab, das die FFler sich auch damit befassen, wie sie im Notfall einen solchen Menschen schnellstmöglich und schonend bergen hätte ich nicht gedacht. (Vorsicht mit dem Begriff "bergen" bei der Feuerwehr: anders als im sonstigen Kats wird er hier nur für Sachgüter und Leichen benutzt, die Fw bevorzugt hier den Begriff retten.) Zu den Methoden eine Rollstuhlfahrer mit einem schwergewichtigen Rollstuhl in einen sicheren Bereich zu verbringen: Wenn er irgendwo im EG sitzt, schiebe ich ihn raus. Wer er im OG Krankenhaus oder in einem ähnlich konzipierten Objekt mit senkrecht getrenntan Brandabschnitten sitzt, schiebe ich ihn in den nächsten. Wenn er in einem Hochhaus sitzt kann ich u. U. einen eventuelle vorhandenen Feuerwehrfahrstuhl nutzen, wenn ich den nicht gerade für dringendere Sachen brauche. Und wenn sich ansonsten jemand in Höhenlagen begibt oder oder vom Betreuer gefahren wird, wo eine sinnvolle Gebäudeentfluchtung durch bauliche Einrichtungen oder übliche Mittel der Feuerwehr nicht zu leisten ist, dann muß selbiger oder der Betreuer das eben selber organisieren wenn ihn sein Leben lieb ist, sei es durch Evakuierungsstühle oder sonstiges. Auf entsprechenden Kursen an der AKNZ habe ich beispielsweise Kats-Beauftrage von Liegenschaften der Arbeitsagenturen kennengelernt die für solche Fälle Evakuierungsstühle auf jedem Stockwerk vorhalten ließen. Wenn man sich vorher für ein solches Gebäude mit "unsicherem" Fahrstuhl anmeldet, dann könnte mit einem Rettungstuch vorbereitet unter dem Patienten und dem Betreuer, der die Verbindungen trennt sowie 2-3 weiteren Helfern auf Abruf mit Kurzeinweisung auch alles gelöst werden. Ein normaler Rollstuhl dagegen gehört für mich durchaus zum Ausbildungsprogramm der Fw und ich habe mich durchaus damit befasst; wenn man weiß daß die Fußstützen keinen sinnvollen Tragegriff darstellen und statt dessen als vorderer Träger am Rahmen anfasst ist es keine Problem, einen solchen die Treppe herunterzutragen. Allerdings werde ich damit nicht eine Treppe blockieren und 200 Personen warten lassen, die sich problemlos selbst in Sicherheit bringen sondern werde den Behinderten erst dann hinabtragen, wenn der Hauptfluchtstrom durch ist. Das hat nichts mit Menschenverachtung zu tun sondern ist eine rationale Abwägung, wie ich am in einem gewissen Zeitraum möglichst viele Personen aus dem Gebäude bekomme. Ebenso wie die Frage nach gehbehinderten oder rollstuhlfahrenden Mitarbeitern zur Standardcheckliste gehört, wenn ich eine Räumungsplanung durchführe. Insofern habe ich meine Hausaufgaben gemacht. Und ich vertraue auch ganz fest darauf, daß sich Deine Integrationsbemühungen hinsichtlich behinderter Menschen nicht nur auf das Heulen mit der Meute hinterher, sondern auch auf das Bedenken sicherheitsrelevanter Aspekte einschließlich Akzeptanz der Grenzen der Vernunft vor eintreten einer kritischen Situation erstreckt. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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