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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Haftung des Einsatzfahrers, war: Wer muss diesen Feuerwehr Einsatz | 17 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 496340 | ||
Datum | 18.07.2008 10:18 MSG-Nr: [ 496340 ] | 6173 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ralf Schmidt Sehe ich auch so; Ausnahme: Vorsatz oder Grobe Fahrlässigkeit des Fahrers. Dann KANN die Kommune den FM wiederum in die Pflicht nehmen. (Erstmal tritt aber die Versicherung ein, dann die Kommune und dann ggfls erst der FM) Hallo, das ist schon klar, aber ist es möglich/denkbar oder gibt es sogar schon Beispiele: 1. - Einsatzfahrer baut mit einem Vollkaskofahrzeug einen Unfall. 2. - Haftpflicht springt ohne Probleme ein. 3. - Vollkasko zahlt vertragsgemäß den Schaden an die Kommune. 4. - Unter Umständen Regressansprüche des Dienstherrn an den Einsatzfahrer. ----- Bis jetzt alles normal und x-mal abgewickelt ----- aber jetzt als Folgemaßnahme: 5. - Versicherung prüft Grad der Fahrlässigkeit. 6. - Versicherung versucht für den an die Kommune ausbezahlten Vollkaskoschaden den Einsatzfahrer in die Pflicht zu nehmen. Kann jemand zu den Punkten 5 und 6 ganz gezielt etwas sagen oder sind sogar einem Beispiele bekannt, wo die Versicherung den Schaden vertragsgemäß abgewickelt und sich dann an den Einsatzfahrer gehalten hat? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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