1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
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Hi!
Geschrieben von Gerhard PfeifferAuslöser meiner Frage war "NEF liegt auf Spiegel, Überführungsfahrt, keine Einsatzfahrt". Danach wurde die Inanspruchnahme des Fahrers durch die Versicherung diskutiert.
Aber allein ein "normaler" Unfall ist noch kein Grund für einen Regress, dazu braucht es wie gesagt, die grobe Fahrlässigkeit. Das kommt dann doch sehr auf die Unfallsituation an. Letztlich aber wie gesagt schützt zunächst mal die Gemeinde den FA oder Rettler vor der Versicherung. Und wenn dann die Kommune meint, sie müsste auf den FA zukommen, dann ist das eben so, kann dir aber zu jeder Zeit auch so im Einsatz mit anderen Dingen passieren, die man absichtlich oder grob fahrlässig beschädigt.
Bei Neuverträgen, die ab dem 1.1.08 geschlossen sind, gibt es übrigens nicht mehr das Alles-oder-nichts Prinzip, d.h. bei grober Fahrlässigkeit wird nicht mehr gar nichts gezahlt, sondern wird eine entsprechende Mitverusachungsquote abgezogen.
Ggf. sollte die Stadt mal prüfen, ob nicht über einen Verzicht der Versicherung auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, was durchaus einige Versicherer mittlerweile machen, verhandelt werden kann...
Gruß
Katja
"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."
Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!
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