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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzkosten PKW-Brand in S-H | 16 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8D., Magdeburg / Sachsen Anhalt | 497462 | ||
Datum | 23.07.2008 18:31 MSG-Nr: [ 497462 ] | 4399 x gelesen | ||
Der Betrieb eines Kfz fällt aber m.W. auch in SH unter die "Gefährdungshaftung", die Du selbst unter dem Punkt potentiell kostenpflichtig aufführst. Die Gefahr ist also aus juristischer Sicht aus dem Betrieb des Kfz erwachsen und der Halter somit für die entstandene Gefahr haftbar, wie es Andreas schon ausgeführt hat. Insofern ist zur ursprünglichen Frage zu sagen, dass es keine neue Regelung ist, sondern eine recht alte. ;-) Verbessert mich bitte, wenn ich irre... | ||||
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