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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Gefährdungsbeurteilung - Dachentnahme | 17 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 497705 | ||
Datum | 24.07.2008 16:41 MSG-Nr: [ 497705 ] | 4670 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Köhler Muss doch erst gar nicht passieren, oder? Nein, aber muss man ALLES regeln bzw. durch Technik versuchen aufzufangen? Habt Ihr schon mal über Geschwindigkeitsbegrenzer nachgedacht? - ca 6 km/h bei roten Ampeln nach vorherigem Stop - ca. 26 km/h in verkehrsberuhigten Zonen - ca. 50 km/h bei 30er Zone - ca. 70 innerorts Warum? Das sind ungefähr die Werte, die bei Unfällen noch toleriert werden, darüber hinaus kann ein Richter der Auffassung sein, dass das Verkehrsgefährdung ist, weil der andere Verkehrsteilnehmer damit nicht rechnen kann/muss. Da ist übrigens schon jede Menge passiert, also gibts echte Anlässe... Geschrieben von Peter Köhler Derjenige, der das Dach besteigt. Macht ein TKW Fahrer genauso. Ja, der hats aber nicht eilig und dann auch alle Zeit für Sorgfalt. Richtet der Ma das Geländer auf und "vergißt" die Sicherung hat er was erreicht? Nichts! Geschrieben von Peter Köhler Wo stehen die Regelungen? Grundforderungen stehen in den einschlägigen Fahrzeugnormen z.B. DIN EN 1846, 14502. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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