Dortmund. Wird der Einbau von Rauchmeldern Pflicht in allen Wohnungen? Der Bund prüft diese Pläne. Er will nicht nur den Brandschutz verbessern. Die Geräte sollen vor allem als Alarmanlage für den Fall von Naturkatastrophen, Terroranschlägen und schweren Störfällen in der Industrie genutzt werden.
Die flächendeckende Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern in Wohnungen” kann nach Meinung des Bundesinnenministeriums zu einer „erheblichen Verbesserung” führen, wenn die Bevölkerung bei Katastrophen und Anschlägen in der Nacht gewarnt werden muss. Die Melder können mit Weckfunktion ausgestattet und zentral gesteuert werden.
Bundesinnenministerium, Länder und Katastrophenschutz prüfen den Aufbau eines bundesweiten Schutzsystems. Neben der Installation von Rauchwarnmeldern gibt es noch andere „technische Alternativen”:
> Weckruf bei allen Haushalten übers Telefon-Festnetz,> Signale über Funkuhren,> Signale über Mobiltelefone,> die Alarm-SMS per Handy.
Rauchwarnmelder seien aber „uneingeschränkt für die akustische und optische Warnung im Innenbereich geeignet”, schreibt das Schäuble-Ministerium in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP.
Die Verpflichtung, Rauchwarnmelder in jeder Wohnung einzurichten, wird seit Jahren von den Bundesländern diskutiert, in deren Zuständigkeit auch die Installation der mit Weck-Funktion ausgestatteten Melder liegt. Hintergrund: Zahlreiche Zimmerbrände, bei denen vor allem Kinder starben. So hatte in NRW-Landesinnenminister Ingo Wolf (FDP) Ende 2005 ein solches Gesetz angekündigt. Es ist bis heute nicht zustande gekommen.
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Wilhelm Sperling
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