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Grundgesetz
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBund prüft Warnsystem für Katastrophen und Anschläge16 Beiträge
AutorWilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW500431
Datum03.08.2008 21:44      MSG-Nr: [ 500431 ]8123 x gelesen
Infos:
  • 05.08.08 Bund prüft Katastrophenwarnungen per SMS [06.02.03]
  • 05.08.08 www.bevoelkerungswarnung.de
  • 05.08.08 Bevölkerungswarnung mit der Funk-Alarmuhr - Kurzinformation zum System und zum Feldversuch
  • 05.08.08 Rauchmelder: Bund prüft Warnsystem für Katastrophen und Anschläge
  • 05.08.08 Bevölkerungswarnung mit DCF77?
  • Themengruppe:
  • Bevölkerungswarnung

  • Dortmund. Wird der Einbau von Rauchmeldern Pflicht in allen Wohnungen? Der Bund prüft diese Pläne. Er will nicht nur den Brandschutz verbessern. Die Geräte sollen vor allem als Alarmanlage für den Fall von Naturkatastrophen, Terroranschlägen und schweren Störfällen in der Industrie genutzt werden.

    Die flächendeckende Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern in Wohnungen” kann nach Meinung des Bundesinnenministeriums zu einer „erheblichen Verbesserung” führen, wenn die Bevölkerung bei Katastrophen und Anschlägen in der Nacht gewarnt werden muss. Die Melder können mit Weckfunktion ausgestattet und zentral gesteuert werden.

    Bundesinnenministerium, Länder und Katastrophenschutz prüfen den Aufbau eines bundesweiten Schutzsystems. Neben der Installation von Rauchwarnmeldern gibt es noch andere „technische Alternativen”:

    > Weckruf bei allen Haushalten übers Telefon-Festnetz,> Signale über Funkuhren,> Signale über Mobiltelefone,> die Alarm-SMS per Handy.

    Rauchwarnmelder seien aber „uneingeschränkt für die akustische und optische Warnung im Innenbereich geeignet”, schreibt das Schäuble-Ministerium in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP.

    Die Verpflichtung, Rauchwarnmelder in jeder Wohnung einzurichten, wird seit Jahren von den Bundesländern diskutiert, in deren Zuständigkeit auch die Installation der mit Weck-Funktion ausgestatteten Melder liegt. Hintergrund: Zahlreiche Zimmerbrände, bei denen vor allem Kinder starben. So hatte in NRW-Landesinnenminister Ingo Wolf (FDP) Ende 2005 ein solches Gesetz angekündigt. Es ist bis heute nicht zustande gekommen.

    link zur DerWesten

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    Wilhelm Sperling

    Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG

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     03.08.2008 21:44 ., Kierspe
     03.08.2008 22:46 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     04.08.2008 14:33 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     04.08.2008 14:45 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     04.08.2008 15:23 Matt7hia7s O7., Waldems
     04.08.2008 16:22 Mich7ael7 T.7, Butzbach
     04.08.2008 16:31 Thom7as 7E., Nettetal
     04.08.2008 16:44 ., Bad Hersfeld
     04.08.2008 16:49 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     05.08.2008 01:21 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.08.2008 15:28 Seba7sti7an 7M., Lützelbach
     03.08.2008 23:05 Bast7ian7 M.7, Andernach
     03.08.2008 23:09 Mich7ael7 T.7, Butzbach
     05.08.2008 01:37 Jürg7en 7M., Weinstadt
     05.08.2008 05:10 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     05.08.2008 09:50 Jürg7en 7M., Weinstadt

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