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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaWhistleblowing16 Beiträge
Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / Hessen501583
Datum07.08.2008 23:22      MSG-Nr: [ 501583 ]7807 x gelesen

Hallo,

mich würde interessieren, wie ihr es mit dem " haltet. Gibt es die Möglichkeit, z.B. die Unfallkassen auf Missstände hinzuweisen, ohne dass es auf einen zurückfällt? Kann dann auch was dagegen getan werden, oder haben die Unfallkassen gar keine Befugnis, eine Änderung zu fordern?

Fiktives Beispiel: Ein Löschfahrzeug/Anhänger wird von der BF/dem Werk an eine FF/Stadtteilwehr ausgeliefert - es stellt sich heraus, dass das Aussteigen/die Entnahme von Geräten nur mit Kraxelei und bestimmt nicht nachts, bei Regen möglich ist.

Als privatwirtschaftliche Firma würde ich jetzt das ganze zurückschicken - bei der Feuerwehr muss ich mir Gedanken machen, ob die Stadt den Verwaltungsaufwand überhaupt auf sich nimmt, ob die Kameraden nicht vergrätzt sind, weil das neue Auto wieder vom Hof muss, ob man denn nicht selbst was hätte basteln können und dann ginge das schon...

Mein GMV sagt mir: Melden an den Wehrführer/die Abteilung der BF, schriftlich (Mustertext?), bei Nichtbeachtung Weitergabe an die Unfallkasse (oder wen noch?), Untersagen der Entnahme/Benutzung der Geräte im Dienst.

Was blüht mir, wenn ich als Mannschaftler/Gruppenführer/ZF pfeifend drüber hinwegsehe und hoffe, dass nichts passiert?

Mit kameradschaftlichem Gruß



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 07.08.2008 23:22 = an7ony7m =7 a7., 3
 08.08.2008 07:48 Jose7f M7., Bad Urach
 08.08.2008 08:43 Udo 7B., Aichhalden
 08.08.2008 08:44 Ralf7 S.7, Gerlingen
 08.08.2008 09:03 Udo 7B., Aichhalden
 08.08.2008 14:21 ., Köln
 08.08.2008 15:29 Denn7is 7B., Gerlingen
 09.08.2008 13:02 ., Köln
 08.08.2008 16:53 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 08.08.2008 23:55 Olaf7 G.7, Haiger
 09.08.2008 00:08 Jose7f M7., Bad Urach
 09.08.2008 00:13 ., Bad Hersfeld
 09.08.2008 00:55 Olaf7 G.7, Haiger
 09.08.2008 10:56 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 09.08.2008 11:27 Jose7f M7., Bad Urach
 10.08.2008 23:08 Ulri7ch 7C., Düsseldorf

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