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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrs und Strom | 21 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 502222 | ||
Datum | 11.08.2008 19:15 MSG-Nr: [ 502222 ] | 9138 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Schmidt Kim Aber solten wir nicht im folgendem Fall dafür sorgen das Das Gebäude Netzseitig getrennt ist, mein ja nur wegen der Gefahr des plötzlichen wiedereinsetzens der Normalversorgung Das muß unter allen Umständen abgesichert sein! Die EVU kann ja gar nicht auf unsere Stromerzeuger synchronisieren und dann... Also Einspeisen mind. hinter der gezogenen Hausanschlußsicherung. Das Einspeisen in Netze ist von unserer Kapazität her, eh nur Theoretisch und verlangt immer die Mitwirkung der EVU um mind. die Trafosicherungen zu entfernen. Geschrieben von Schmidt Kim Sonderfall TT-Netz? Für mich ist es weniger ein Sonderfall ;-) Ich kenne keine öffentlichen EVU die wenigstens TN-C zur Verfügung stellen würden. Also haben wir es beim (provisorischen) Einspeisen von außen eigentlich immer mit TT zu tun, d.h. die "Erdung" also der PE wird im Gebäude erzeugt (wie es das 2. "T" sagt: ja unabhängig von einer bestehenden Erdung eines Punktes dees Versorgungssystems). Fest angebrachte Einspeisepunkte/Stecker für "Notstrom" wären dann wohl immer TN-C. Nicht ganz astrein, weil das Versorgungssystem (unser Generator) trotzdem keine Sternpunkterde selbst hat, sondern diese über das Verbrauchersytem erlangt. So ungefähr ;-) mkg hwk | ||||
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