Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | 'haarige' Dienstanweisung | 88 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 502583 |
Datum | 13.08.2008 08:34 MSG-Nr: [ 502583 ] | 31871 x gelesen |
Chemnitz. Feuerwehrleute sollen fit sein, flink und - nicht besonders farbenfroh um die Haare herum. Bernd Marschner, Amtsleiter der Berufsfeuerwehr Chemnitz, hat letzteren Punkt jetzt sogar schriftlich geregelt - in der "Hausanweisung 0.01". Die untersagt den hauptamtlichen Feuerwehrleuten und Rettungssanitätern lange Haare, bunte Haare, grelle Strähnen, Irokesenschnitte, Ornamentschnitte und "so genannte Punkerfrisuren". Schneid' ab, du bist bei der Feuerwehr?
"Wir haben ein positives Image. Das machen wir uns nicht kaputt, indem wir wie Zenti-Kids rumlaufen", sagt Marschner. Die Zenti-Kids, so genannt nach der Chemnitzer Zentralhaltestelle, sind Punker. Sie haben grüne Haare, schräge Frisuren, Nasenringe und keine Chance, in Marschners Feuerwehr einzutreten. Der Haken: Die Dienstanweisung verstößt mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen Artikel 2 des Grundgesetzes, das jedem Bürger das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit einräumt. Auch seiner Haare.
Vor zwei Jahren erst gab das Bundesverwaltungsgericht einem Polizisten aus Rheinland-Pfalz Recht, der im Dienst einen Zopf tragen wollte. Damit hebelten die Richter eine Anweisung des pfälzischen Innenministeriums aus, die Polizisten lange Haare und grelle Frisuren verbot. In Sachsen ließ man daraufhin eine ähnlich lautende Verwaltungsvorschrift auslaufen. "Zur Zeit gibt es keine Bestimmungen über die Frisuren von Uniformträgern", bestätigt ein Sprecher des sächsischen Innenministeriums. "Wir arbeiten aber an einer neuen Vorschrift, die juristisch nicht angreifbar ist." Was drinstehen wird, ist noch nicht bekannt.
Der Chemnitzer Feuerwehrchef gibt sich kämpferisch: "Ich glaube nicht, dass man den Fall des bezopften Polizisten eins zu eins auf die Feuerwehr übertragen kann."
Dennoch hat keine andere große Berufsfeuerwehr in Sachsen so etwas wie eine Frisurenordnung erlassen. Die Leipziger wollten, wurden nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aber von ihren Stadtvätern gebremst. "Man muss nichts regeln, wenn man das Problem nicht hat", winkt Jörg Pöcker, Amtsleiter der Berufsfeuerwehr in Plauen, ab. Sein Dresdner Kollege Andreas Rümpel erklärt, wieso lange oder bunte Haare aus seiner Sicht bei einem Feuerwehrmann kein Thema sind, das Paragrafen erfordern würde: "Die Kollegen merken im Einsatz selbst, was geht und wie sie bei der Bevölkerung ankommen. Ein Zopf brennt. Ein Irokese im Rettungsdienst wird kaum Vertrauen erwecken. Das regelt sich von allein."
Der Zwickauer Feuerwehrchef Heinrich Günnel sagt: "Wir haben einen Kollegen mit Zopf. Im Einsatz trägt er ihn als Dutt unterm Helm." Dem Arbeitsschutz ist damit Genüge getan, doch macht keiner der Amtsleiter ein Hehl daraus, dass sie auch Wert auf ein korrektes Erscheinungsbild ihrer Leute legen. Keine Bank wird einen Punker hinter den Schalter lassen. Aber kann ein Punker schlechter löschen als ein Mann mit Fassonschnitt?
"Wenn es einen gäbe, der mit lila Haaren auf die Drehleiter will, könnte ich wahrscheinlich nichts machen", räumt Marschner ein.
(Quelle: Freie Presse vom 13.08.08)
Meiner Meinung nach nicht schlecht. Weil Oma Müller sicher etwas irritiert wäre, wenn plötzlich ein vierfarbig gefärbter vor Ihr stehen würde.
Wie ist eure Meinung dazu?
Peter
Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)
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| 13.08.2008 08:34 |
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Pete7r L7., Flöha | |