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1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikAtemschutz zurück
ThemaRegeln Werkfeuerwehr8 Beiträge
AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein502736
Datum13.08.2008 17:52      MSG-Nr: [ 502736 ]5310 x gelesen

Moin !
Kann mir jemand Auskunft geben:

Gibt es abweichende Regelungen für WF was Atemschutz angeht ?
Also Vorraussetzungen ?

Gedachtes Beispiel. Auszubildende 17 Jahre alt, soll dieses Jahr noch Lehrgang bei WF machen. Ist schon vor dem Arzt unter PA gelaufen.


Bitte konkrete Gesetze wenns geht..
Danke !


Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD
Flensburg..gaaanz oben im Norden :D

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 13.08.2008 17:52 Henn7ing7 R.7, Flensburg
 13.08.2008 17:55 ., Bad Hersfeld
 13.08.2008 19:43 Bach7 R.7, Frankfurt
 13.08.2008 20:01 Henn7ing7 R.7, Flensburg
 08.09.2008 18:37 ., Kassel
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 27.10.2008 19:45 Henn7ing7 R.7, Flensburg
 08.09.2008 19:23 Jürg7en 7L., Kreiensen

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