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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | 'haarige' Dienstanweisung | 88 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 502825 | ||
Datum | 14.08.2008 07:56 MSG-Nr: [ 502825 ] | 23344 x gelesen | ||
Hallo, Neuigkeiten dazu: Chemnitz kippt "Haar-Erlass" Feuerwehrleute dürfen wieder Zöpfe oder bunte Frisuren haben Chemnitz. Die Stadt Chemnitz hat gestern den "Haar-Erlass" ihrer Berufsfeuerwehr außer Kraft gesetzt. Die Feuerwehrleute müssen nur noch die Bestimmungen des Arbeitsschutzes einhalten. Lange oder bunte Haare zur Uniform und im Rettungsdienst sind nicht mehr verboten. Damit reagierte die Stadt auf eine Veröffentlichung in der "Freien Presse". Dort hatte der zuständige Amtsleiter den Erlass noch verteidigt und erklärt, die Feuerwehr habe ein positives Image, das man sich nicht durch Punkerfrisuren zerstören lassen wolle. Allerdings verstieß die Weisung gegen Artikel 2 des Grundgesetzes. Aus diesem Grund hatte das sächsische Innenministerium bereits eine ähnliche Regelung für die Polizei außer Kraft gesetzt. "Für die Rettung spielt die Frisur keine Rolle", sagte gestern eine Sprecherin der Stadt Chemnitz. "Lange Haare können hochgebunden unterm Helm getragen werden." (Quelle: Freie Presse vom 13.08.08) So schnell reagiert die hier im Tread schon erwähnte Politik ;-). Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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