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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Marv8in 8M., Mudersbach / Rheinland-Pflaz | 505406 | ||
Datum | 24.08.2008 21:03 MSG-Nr: [ 505406 ] | 98902 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Weyrich Klasse T: Schon 16-jährige dürfen da Gespanne, für die außerhalb der Landwirtschaft locker Klasse CE fällig wäre bis 40km/h bewegen. Ab 18 sogar bis 60km/h, wenn man's mit LKW über 7,5t vergleicht, die auf Bundes- und Landstraßen ja auch nur Tempo 60 fahren dürfen, ein eigentlich auf Fahrten außerhalb der Autobahn beschränkter CE. Immerhin ist die Ausbildung ja auch an den CE angelehnt. Mindestens genauso lächerlich: Wer Klasse B macht, hat mit Klasse T noch lange nicht BE... We B macht bekommt automatische Klasse T ohne iwelche Zusatzdinger ich hab meinen Schein nämlich erst am Donnerstag bekommen hab B gemacht und darf L, T Und M fahren zu B dazu und hatte keine ausbildung mit den Fahrzeugen^^ Alles MEINE Meinung! | ||||
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