Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Benutzung des E-Werkzeugkasten nach DIN 14885 durch wen? | 18 Beiträge |
Autor | Bern8har8d G8., München / Bayern | 507399 |
Datum | 03.09.2008 15:05 MSG-Nr: [ 507399 ] | 9909 x gelesen |
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Ich habe gerade die berufsgenossenschaftliche Information Nr: 8677 durchgelesen. Link zur BG und da steht auf Seite 111 (Zitat):
Der auf Einsatzfahrzeugen mitgeführte Elektrowerkzeugkasten
(DIN 14 885 „Feuerwehr-Elektrowerkzeugkasten“
mit bis 1000 V isolierten Werkzeugen) ist nur für Elektrofachkräfte
vorgesehen.
Er darf von Einsatzkräften ohne
elektrotechnische Ausbildung nicht verwendet werden!
Achtung bei Download: Größe über 6 MB!
Wie wird das bei Euch gehandhabt? In München wird jeder ausgebildet, beispielsweise die Spannungsfreiheit der Stromschiene der U-Bahn festzustellen. Natürlich mit Gerätschaften aus dem oben genannten Werkzeugkasten. Wie sieht es dann im Schadensfall mit dem Versicherungsschutz aus?
Bin für alle Hinweise dankbar,
Gruß aus dem Süden der Republik
Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt noch als beabsichtigt anzusehen.
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| 03.09.2008 15:05 |
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Bern7har7d G7., München |
| 03.09.2008 15:23 |
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., Preetz |
| 03.09.2008 15:24 |
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., Bockenheim | |