Hallo,
schreibe hier sonst nicht, Thema aber interessant, daher mal ein paar Info`s dazu (War lange als Errichter von BMA tätig):
- wie schon einige schrieben, erst BMA zurücksetzen, dann rausgehen und Schlüssel hinterlegen. Alles andere ist falsch und unlogisch.
- nur wenn der oder die Schlüssel wieder in die richtige Stellung der Abzugsüberwachung gebracht wurden, ist eine Verriegelung der ersten Tür des FSD möglich.
- Verantwortlicher hat erste Tür nach kurzer Wartezeit nach dem Schließen, durch ziehen auf Verriegelung zu prüfen. Hierbei dem Türöffner die notwendige Umschaltezeit lassen. Ideal ca. 2 Sekunden.
- Sehr gut, ist die hier schon beschriebene Lösung mit blinkender Leuchte sehr gut, keiner fährt so ab, wenn Bltze noch an ist, oder? Ist nur eine Brücke oder Jumper am Schlüsseldepotadapter.
- Ist Schlüssel nicht hinterlegt, bleibt die Überwachungsmeldung beim zuständigen Unternehmen. Kann/darf manchmal über den Konzessionär übermittelt werden, meist aber direkt zum Wachunternehmen aufgeschaltet.
- Ergo ist BMA zurückgesetzt, aber die vom Gesetzgeber geforderte Überwachung des SD3 bringt immer noch Alarm.
- Klar kann ich, wenn ein Hilfszylinder als Schlüsselüberwachung genutzt wird, diesen entfernen. Deshalb fordert der VdS auch eine Fixierung, welche nicht so einfach zu lösen ist. Schlüsselring zwischen General und Zylinderschlüssel der OSÜ am Tresor muss! also verschweist/verlötet oder anders gesichert werden. Alternativ kann auch eine Schlüsselringplombe z.B. Kruse eingesetzt werden.
- Am Besten ist es natürlich, wenn -wie bereits beschrieben- ein Verantwortlicher beim erneuten Verschluß mit vor Ort ist.
Fazit:
Schlüsselentnahme wird immer von einer überwachenden Stelle bemerkt und protokolliert.
Freischaltelement öffnet nicht das FSD3, es löst die BMA aus und die erfolgte Quitung öffnet die erste Tür des FSD.
BMA hat mit OSÜ am FSD nix zu tun, sondern nur mit der Auslösung des FSD (außer weiterblitzende Lampe bei Änderung SDA)
Am besten nach jeder Schlüsselentnahme einen Verantwortlichen des Betreibers die Schlüsselhinterlegung protokollieren lassen. Ihr habt ja auch fremdes Eigentum betreten und informiert sowieso.
MfG
Gustav
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