Rubrik | Übung |
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Thema | Schwangerschaft bei der BF, war: Einsatz von Schwangeren | 18 Beiträge |
Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 508389 |
Datum | 08.09.2008 11:25 MSG-Nr: [ 508389 ] | 7083 x gelesen |
Infos: | 08.09.08 MuSchG 08.09.08 UK RLP zu Schwangeren im Feuerwehrdienst
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Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Chemiekalienschutzanzug
Jugendfeuerwehr
Wehrführer
Wehrführer
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Markus WeberWir hatten den Fall erst einmal, dort kam die Dame freiwillig auf den WL zu und es wurde in Absprache mit ihrem Gyn erörtert was sie während der Schwangerschaft machen kann.
Geil, so ist es in Deutschland!! In wahrscheinlich allen anderen Ländern würden die Frauen nach Gefühl und Gesundem Menschenverstand handeln und bei der FF nur noch das machen, wofür sie sich fit fühlen. Das eine Frau, sobald sie von Ihrer Schwangerschaft weiß, nicht mehr in den Innenangriff unter PA oder den ABC-Einsatz unter CSA abarbeitet, behaupte ich jetzt einfach mal. Soviel Verantowrtungsbewusstsein ist da.
Aber wenn eine schwangere Kameradin in der JF unterstützt oder beim Übungsdienst die Sachen mitmacht, die SIE für SICH und IHR Kind vertreten kann, dann ist es doch ok. Da braucht es mMn keinen WeFü der das mit irgend ´nem Gynäkologiker erörtert. In D sind Frauen mündig und dürfen selbst entscheiden!! Wenn sie freiwillig zum WeFü geht und sagt, ich bin schwanger und trete die nächste Zeit etwas kürzer, dann sollte es ok sein.
Bei uns auf der RW hingegen ist es so, das eine Kollegin mit dem Tag der Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft gegenüber dem AG aus dem Einsatzdienst genommen wird. Dies gebietet schon die Fürsorgepflicht des AG.
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Marcus Pansing
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder!
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| 08.09.2008 09:23 |
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Marc7us 7P., Rahden Einsatz von Schwangeren als Verletztendarsteller |
| 08.09.2008 09:59 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 08.09.2008 10:14 |
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Udo 7B., Aichhalden |
| 08.09.2008 10:14 |
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., Speyer | |