alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

xxx

Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikFeuerwehr-Historik zurück
ThemaTrennung Verein - Einsatzabteilung3 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen509756
Datum16.09.2008 18:00      MSG-Nr: [ 509756 ]2767 x gelesen

Geschrieben von Florian SchultheisIch suche verlässliche Daten, wann die Trennung zwischen den sog. Brandschutzfördervereinen und der Einsatzabteilung rechtlich festgelegt wurde.

Richtig festgelegt wurde da nichts. Es war nur so, daß bei der Änderung des HBKG ('71 oder '72) das erste mal eindeutig geklärt wurde, daß die Feuerwehren kommunale Einrichtungen sind. Bis zu dem Zeitpunkt war deren geführter Rechtsstatus in Hessen bei >90% der Fälle ein Verein (größtenteils nicht eingetragen).

Die Vereine oder zumindest Vereinsstrukturen sind jedoch fast überall parallel (oder auch leider oftmals integriert) beibehalten worden.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 16.09.2008 17:43 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
 16.09.2008 18:00 ., Bad Hersfeld
 17.09.2008 10:18 Hara7ld 7G., Dietzenbach

4.901


Trennung Verein - Einsatzabteilung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt