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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Amtshilfe ablehnen? | 34 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8H., Auerbach / Bayern | 511161 | ||
Datum | 24.09.2008 22:02 MSG-Nr: [ 511161 ] | 17275 x gelesen | ||
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Hi, angenommene Lage: Gefahrgut-LKW ist verunglückt. Die Lage ist stabil (weitere Ausbreitung nicht mehr möglich). Das Umfüllen des noch im LKW befindlichen Gefahrguts ist eigentlich nicht Aufgabe der Feuerwehr. Die zuständige Behörde fordert die Feuerwehr im Rahmen der Amtshilfe auf, das nich im Fahrzeug befindliche Gefahrgut umzuladen. Bestünde die Möglichkeit, den Auftrag der Behörde abzulehnen? Gäbe es Unterschiede in Abhängigkeit der Lage (z.B. 1.Fall 20 Tonnen die von Hand umgeschaufelt werden müssten und 2.Fall 15000 Liter Mineralöl, die umgepumpt werden müssten und die Feuerwehr hätte eine Mineralölumfüllpumpe bereits vor Ort)? beste Grüße, Markus | ||||
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