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Thema | Wasserschlachten usw., war: ein Gruss vom Forumstreffen | 31 Beiträge |
Autor | Söre8n G8., Bad Saarow / Brandenburg | 511530 |
Datum | 28.09.2008 21:54 MSG-Nr: [ 511530 ] | 8660 x gelesen |
Themengruppe: | Augenverletzungen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Jugendfeuerwehrwart
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Michael RoleffSo nach dem Motto, von der UVV darf zur Belustigung abgewichen werden oder wie ? *kopfschüttel*
Willst Du als JFW wirklich die Verantwortung für den Verlust des Augenlicht auch nur eines JFM übernehmen ? Geschrieben von Michael RoleffWann begreift endlich der letzt Fm (Sb) das das eben nicht so ist,
sondern jemanden (FA) das Augenlicht kosten kann?!
Aber solange FA ja "alles dürfen" weil sie es ja im "EA" machen..............
Mir wird schlecht......................
ich denke wenn wir so denken gibt es viel zu viele themen die letztlich absolutes no go sind wenn alles kontroliert ist und ich einschätzen kann das die gefahr gleich bei 0 liegt ist es für mich vertretbar
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| 28.09.2008 10:17 |
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Andr7eas7 B.7, Düsseldorf ein Gruss vom Forumstreffen | |