Rubrik | rund um´s FW-Forum |
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Thema | ein Gruss vom Forumstreffen | 65 Beiträge |
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 511571 |
Datum | 28.09.2008 23:18 MSG-Nr: [ 511571 ] | 18377 x gelesen |
Infos: | 28.09.08 Forumstreffen 2008 in Triesdorf
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Geschrieben von Christian FischerEs kommt darauf an, ob das Risiko beherrschbar und zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich und angemessen ist.
Stimmt.
Geschrieben von Christian FischerWir reden hier aber von einer Tätigkeit die mit dem Erreichen des Ausbildungsziels überhaupt nichts zu tun hat, ihr u.U. sogar entgegenläuft (z.B. im Sinne des Erlernens der Wichtigkeit der UVV).
Primär hast Du Recht, nur frage ich mich folgendes: Wenn sich Generationen von Grundlehrgängen im Rahmen der Pumpenmaschinistenausbildung Wasserschlachten geliefert haben, ohne dass die Ausbilder das genehmigt haben und dabei etwas passiert ist, ist das ein Thema für eine Dienstanordnung, die solches Tun unterbindet? Oder traut man den künftigen Kollegen auch weiterhin zu, die Verhältnismäßigkeit zu wahren?
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
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