Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Diensttauglichkeit nach Wirbelbruch | 15 Beiträge |
Autor | Otto8 G.8, Swisttal / NRW | 511758 |
Datum | 30.09.2008 08:12 MSG-Nr: [ 511758 ] | 9532 x gelesen |
Verkehrsunfall
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Hallo und guten morgen,
nach einen VU ist bei mir verspätet eine Wirbelstauchung und ein angebrochener Wirbel im Bereich LWS 5 festgestellt werden. Der Unfall ist eine BG Sache da dieser auf dem Weg zu einer FF-Fortbildung.
Die Mediziner sind sich nicht ganz einig was gesehen soll, einer spricht von einer Umschulung, andere wiederrum sagen das die Sache nach ca. 12 Monaten wieder vollbelastbar ist.
Sind euch irgendwelche ähnlich gelagerten Fälle bekannt und was wurde dort entschieden?
Meine Dienstelle setzt mich derzeit als Zentralist ein, obwohl wir diese Stelle garnicht haben.
(Ich bin Beamter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bei einer Werkfeuerwehr.)
Gruß O.Gasper
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| 30.09.2008 08:12 |
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Otto7 G.7, Swisttal |
| 30.09.2008 08:36 |
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., Großraum München | |