alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaWo wird Alarmierung geregelt?7 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY513327
Datum08.10.2008 09:54      MSG-Nr: [ 513327 ]4845 x gelesen

Hallo Forum,

kann mir jemand, besonders für Bayern, sagen, wo und wie die Alarmierung der Feuerwehren geregelt ist. Irgendwelche schriftlichen Dokumente wären hilfreich. DIE BOS-Funkrichtlinien für Bayern sind bekannt. Aber hier steht das von mir Gewünschte auch nicht drin.
Ebenso würde mich interessieren, wo schriftlich niedergelgt ist, dass die Handy-Alarmierung, als Erstalarmierung, verboten ist.

Schon jetzt Danke für eure Mithilfe.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner


Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 08.10.2008 09:54 Anto7n K7., Mühlhausen
 08.10.2008 09:58 ., Bad Hersfeld
 08.10.2008 10:05 Anto7n K7., Mühlhausen
 08.10.2008 10:08 ., Bad Hersfeld
 08.10.2008 10:03 Hans7 B.7, Sauerlach-Arget
 08.10.2008 10:10 Anto7n K7., Mühlhausen
 08.10.2008 10:16 Hans7 B.7, Sauerlach-Arget

0.153


Wo wird Alarmierung geregelt? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt