Hallo Forum,
kann mir jemand, besonders für Bayern, sagen, wo und wie die Alarmierung der Feuerwehren geregelt ist. Irgendwelche schriftlichen Dokumente wären hilfreich. DIE BOS-Funkrichtlinien für Bayern sind bekannt. Aber hier steht das von mir Gewünschte auch nicht drin.
Ebenso würde mich interessieren, wo schriftlich niedergelgt ist, dass die Handy-Alarmierung, als Erstalarmierung, verboten ist.
Schon jetzt Danke für eure Mithilfe.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.
Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)
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