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Gesetzliche Unfallversicherung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBGV, GUV4 Beiträge
AutorMori8tz 8S., Parsberg / Bayern513880
Datum11.10.2008 17:14      MSG-Nr: [ 513880 ]3536 x gelesen

Hallo,

meine vor einiger Zeit hier im Forum gelesen zu haben, das in irgendeiner BGV bzw. GUV steht, dass defekte bzw. funktionsuntüchtige Geräte der Feuerwehr sofort z.B. vom Fahrzeug genommen werden müssen damit diese nicht mehr benützt werden können.
Wer weiß auf welchen § sich das bezieht.

Danke
Moritz


www.feuerwehr-parsberg.de

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 11.10.2008 17:14 Mori7tz 7S., Parsberg
 11.10.2008 17:26 Sven7 R.7, Brakel
 11.10.2008 17:26 ., Neuburg
 11.10.2008 17:29 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS

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