Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ab wieviel Stunden Mahlzeit ausgeben? | 27 Beiträge |
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 515132 |
Datum | 17.10.2008 20:11 MSG-Nr: [ 515132 ] | 7523 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Hallo,
Geschrieben von Christi@n Pannier
Das ArbZG besagt, dass bei Arbeitszeiten von 6-9 h die Ruhepause mindestens 30 min., bei Arbeitszeiten über 9 h die Ruhepause mind. 45 min. betragen muss. Es gesteht nicht "erst nach 6h eine Pause von 30min" zu, sondern besagt, dass nach SPÄTESTENS sechs Stunden Arbeitszeit die Ruhepause erfolgen muss.
Was willst Du damit eigentlich "verbessernt" sagen, wenn dir dein AG bei TZA von 6h keine Pause (zum Essen) zugesteht?
mkg hwk
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