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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rente... | 39 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 515650 | ||
Datum | 20.10.2008 23:17 MSG-Nr: [ 515650 ] | 13222 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Christian Fischer Dann eine geistige Einschränkung? Ich vermute mal phsychisch, hört sich doch treffender an als "geistig". Trotzdem muss die natürlich gegeben sein und wird wohl ausschließlich durch einen Arzt festgestellt. Bei entsprechender Untersuchung z.B. G26 sehe ich rechtlich nichts, was gegen den aktiven Einsatz sprechen sollte. Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry) | ||||
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