Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Rente... | 39 Beiträge |
Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 515659 |
Datum | 20.10.2008 23:36 MSG-Nr: [ 515659 ] | 12985 x gelesen |
Themengruppe: | Notfallseelsorge / Krisenintervention |
Tach,
Geschrieben von Adrian HorbertBei entsprechender Untersuchung z.B. G26 sehe ich rechtlich nichts, was gegen den aktiven Einsatz sprechen sollte.
Och, dann würd ich als Bezahler der Ewerbsminderungsrente diese auf null kürzen in der Zeit.
Eine G26 mach ich schliesslich nicht wenn ich Einschränkungen habe.
Geschrieben von Rüdiger Kupke die Erwerbsminderungsrente bezieht sich nicht auf eine körperliche Einschränkung.
Auf was bezieht sie sich dann?
Geschrieben von Adrian HorbertTrotzdem muss die natürlich gegeben sein und wird wohl ausschließlich durch einen Arzt festgestellt.
So, der Arzt stellt fest, super .. Sie können täglich eine gewisse STd-Anzahl arbeiten, egal welchen Job, allerdings keine volle 8 Std...ergo Erwerbsgemindert.
aber.. ganz toll, weil man natürlich ein Helfersyndrom hat und über den Gesetzen als Feuerwehrmann steht, darfst Du selbstverständlich gern die G26 mit aller Belastung durchführen, die Atemschutzstrecke und die Übungen jährlich kannst du auch... klasse
ENTWEDER bin ich Erwerbsgemindert, dann muss ich in den sauren Apfel beissen und darf keine Feuerwehrtätigkeit machen
ODER ich kann Feuerwehrtätigkeit inkl. G26 machen... dann kann ich auch arbeiten gehen.
Peko
Alles meine eigene Meinung....wie immer...
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