Wassergefährdungsklasse - Beschreibt das Potenzial div. Stoffe zur Verunreinigung von Wasser
Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (der deutschen chemischen Industrie)
1. Arbeitgeber
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3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
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Hallo!
Düngemittel in der Landwirtschaft sind eine komplexe Thematik. Wir hatten im Studium eine eigene Vorlesungsreihe nur zu diesem Thema, ich versuche mich hier deshalb kurz zu fassen und auf die wesentlichen feuerwehrrelevanten Eigenschaften von Handelsdüngern einzugehen.
Begriffsbestimmung
Düngemittel unterscheiden sich prinzipiell in organische Dünger und anorganische Dünger. Uns interessieren hier die anorganischen Dünger (Handelsdünger, Mineraldünger oder umgangssprachlich Kunstdünger). Organische Dünger, also Gülle, Jauche, Festmist lassen wir außen vor.
Dünger unterscheiden sich prinzipiell in vier Gruppen:
Gruppe A (zur detonativen Umsetzung fähig!)
[Ammoniumnitrat u.a.] Düngemittel der Gruppe A werden in Deutschland nicht in Verkehr gebracht, ein Handel ist aber sehr wohl möglich! (Zu beachten bei Bränden in entsprechenden Betrieben / Umschlagplätzen). Ebenso können detonative Stoffe bei der Herstellung anderer Düngerarten entstehen!
Gruppe B
Zubereitungen, die zur selbstunterhaltenden fortschreitenden thermischen Zersetzung fähig sind.
Beispiele: NPK- und NK-Dünger. ACHTUNG! Im Gegensatz zu den Aussagen in meinem Einsatzleiterhandbuch (Cimolino) werden diese Mineraldünger sehr wohl in Deutschland vertrieben!
Gruppe C
Zubereitungen, die weder zur selbstunterhaltenden fortschreitenden thermischen Zersetzung noch zur detonativen Umsetzung fähig sind, jedoch beim Erhitzen Stickoxide entwickeln.
Beispiele: Kalkammonsalpeter, Ammoniumnitrat mit Schwefel, Stickstoff-Magnesia, Ammonsulfatsalpeter, NP-, NPK- und NK-Dünger (mit amtlichem Gutachten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, BAM)
Gruppe D
Zubereitungen, die in wässriger Lösung oder Suspension ungefährlich, in kristallisiertem Zustand unter Reduktion des ursprünglichen Wassergehalts jedoch zur detonativen Umsetzung fähig sind.
Beispiele: Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung, NP-, NK-, PK- und NPK-Düngerlösungen
Handelsformen
Mineraldünger der Gruppe A-C werden in der Regel pelletiert gehandelt. Die üblichen Handelsvolumen sind Sackware (50kg, eher selten) und die Beschickung von betriebseigenen Silos mit Silozügen (30-60m³). Die Gruppe D wird in der Regel in IBC-Containern (1m³) oder seltener mit Silozügen gehandelt.
(pelletierter Dünger)
(IBC-Container zur Lagerung von Flüssigdüngern der Gruppe D)
Hinweise auf Zersetzung von Mineraldüngern
- Stechender Geruch
- Anfangs weiße, später gelbe bis braune Rauchentwicklung
- Hitzeentwicklung bis 500°C
- keine Flammen oder Lichterscheinungen
ACHTUNG: endgültiger Nachweis über Prüfröhrchen!
Eigenschaften von Düngemitteln
- ab ca. 130°C wird die Zersetzung eingeleitet
- MAK: 5ppm
- ETW: 1ppm
- Bildung von nitrosen Gasen bei der Zersetzung (NO^X)
Maßnahmen der Feuerwehr
- Feuer sofort mit allen geeigneten Mitteln löschen; die Anwesenheit ammoniumnitrathaltiger Düngemittel erfordert keine Einschränkung der Löschmittel für die Feuerbekämpfung. Düngerzersetzungen sind nur mit Wasser zu bekämpfen. Löschpulver, CO2, Schaum oder abdecken mit Sand ist WIRKUNGSLOS
- Abzug der Zersetzungsgase durch Öffnen aller Fenster ermöglichen oder beschleunigen. Zusätzliche Öffnungen schaffen, z. B. durch Einschlagen des Daches.
- Zersetzungsgase nicht einatmen. Atemschutzmaske mit Filtereinsatz für nitrose Gase (NO-Filter blau) bietet nur kurzzeitig Schutz. Bei stärkerer Rauchentwicklung, insbesondere in Gebäuden und bei nicht hinreichend bekannten Einsatzbedingungen, sind umluftunabhängige Geräte (z. B. Pressluftatmer) erforderlich.
- Windrichtung beachten, Schaulustige fern halten, gegebenenfalls Verkehr umleiten.
- Nach Einatmen von Zersetzungsgasen ärztliche Behandlung veranlassen. Patienten an frische Luft bringen und allseitig warm halten. Dem Arzt mitteilen, dass in den eingeatmeten Gasen Stickoxide (nitrose Gase), Chlor, Chlorwasserstoff (Salzsäure) und Ammoniak enthalten sein können.
- Hitzeeinwirkung auf benachbarte Düngemittel verhindern, gegebenenfalls durch Ausräumen. Beginnende Zersetzung von Produkten der Gruppe B mit viel Wasser bekämpfen.
- Eine Überwachung der Umgebungsluft, z. B. mit Gasspürgeräten und Prüfröhrchen für nitrose Gase, kann die Entscheidung über die Notwendigkeit und über Art und Dauer von zu treffenden Schutzmaßnahmen erleichtern. Windrichtung beachten. In der bewohnten Umgebung des Einsatzortes Atmosphäre mit Gasspürgeräten kontrollieren. Bei Schadstoffkonzentrationen von mehr als 10 ppm nitrose Gase (NO + NO2) in der Umgebungsluft Bevölkerung warnen, z. B. mit folgender Aufforderung: „Achtung, Rauchentwicklung durch Düngemittelzersetzung. Wohnungen aufsuchen! Fenster und Türen schließen! Belüftung abschalten! Weitere Informationen der Feuerwehr oder Polizei abwarten!“
- Bei der Einwirkung von Hitze auf feste ammoniumnitrathaltige Düngemittel in Silobehältern, z. B. bei Feuer, Transportunfall oder bei Fahrzeugschäden, unbedingt Druckanstieg durch Düngemittel-zersetzung beachten: Silobehälter über Armaturen entspannen, Behälterverschlüsse und Deckel öffnen, den Behälter mit Wasser im Sprühstrahl von außen kühlen und bei einer Schwelzersetzung im Behälter mit Wasser fluten. Falls vorhanden, sind Löschlanzen zu benutzen.
- Bei Düngemittellösungen der Gruppe D kann durch Zugabe von Wasser ein Auskristallisieren verhindert werden. Auskristallisierende Produkte können detonationsfähig sein!
Zusätzliche Maßnahmen für Gruppe B
- Düngemittelzersetzung nur mit Wasser bekämpfen.
- Erkennbaren Herd der Düngerzersetzung mit Schaufel oder Schaufellader abtrennen und mit Wasser abkühlen. Anderenfalls Vollstrahl oder insbesondere bei großen Schüttguthaufen Löschlanzen auf den Herd der Zersetzung richten, bis Wasserdampfentwicklung aufhört.
- Bei nicht erkennbarem Zersetzungsherd Wasser-Sprühstrahl auf die Dünger-Oberfläche geben.
- Die Brandwache nach Beendigung der Löscharbeiten länger als üblich (über mehrere Stunden) vorsehen.
Unbedigt an Löschwasserrückhaltung denken! Mineraldünger sind wasserlöslich! In der Regel fallen Mineraldünger in die WGK 1.
Benachrichtigen:
- Untere Wasserschutzbehörde
- TUIS
- BASF AG, Ludwigshafen
Tel.: 0621 6043333
- COMPO GmbH & Co. KG, Krefeld
Tel.: 02151 5790
- Degussa AG, Trostberg
Tel.: 08621 86-0
- SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH, Wittenberg
Tel.: 03491 682202
- YARA GmbH & Co KG, Rostock
Tel.: 038202 53124
- untere Umweltbehörde
- Patienten bei Einlieferung mit Verdacht auf NO^X-Intox anmelden
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Quellen
Für weitere Fragen bitte melden,
Gruß,
der Forumsbauer
Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)
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