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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | Helmpflicht/Helmverbot auf Booten | 23 Beiträge | ||
| Autor | Loth8ar 8H., Vilseck / Bayern | 516022 | ||
| Datum | 23.10.2008 10:03 MSG-Nr: [ 516022 ] | 6767 x gelesen | ||
Hallo! Nach kurzem googlen bin ich mal auf zwei verschieden Meinungen gestoßen: Die FUK Niedersachsen ist der Ansicht, dass auf das Tragen eines Feuerwehrhelms verzichtet werden kann, wenn eine Gefährdung für den Kopfbereich ausgeschlossen werden kann. Die FUK NRW ist der Meinung, dass auch beim Einsatz auf dem Gewässer ein Helm getragen werden kann, da der Helm nicht die Schutzwirkung einer Schwimmweste beeinträchtigt. In wie fern diese Aussagen noch aktuell sind (die Info der FUK NRW ist von 12/2005) weiß ich nicht. Ich persönlich würde mich hier eher der Meinung der FUK Niedersachsen anschließen. MkG Lothar | ||||
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