Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Helmpflicht/Helmverbot auf Booten | 23 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Neckargemünd / Baden-Württemberg | 516035 |
Datum | 23.10.2008 10:40 MSG-Nr: [ 516035 ] | 6423 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hi,
nochmal etwas ausführlicher ;) Bei "uns" wird nicht die Kombi Helm/Automatikweste als Risiko gesehen, sondern eher der Sturz mit Helm ins Wasser, den Ihr sicher nicht probiert habt. Angenommen Du stürzt aus nur 10cm Höhe (über Wasserniveau) im Stand ins Wasser. Das ist Am Kopf dann im Schnitt wohl ca. 1,80m. Am Helmrand ist "Luft". Beim eintauchen ins Wasser mit Geschwindigkeit x, die in dieser Höhe erreicht wird, füllt sich der Helm dann ringsrum mit Wasser und taucht ab. Soweit kein Problem. Das Problem hierbei ist, dass Du wohl schneller untertauchst als Dein Helm... Und hier kann es eben durch den Kinnriemen zu besagten Strangulationen kommen...
Bei uns ist die Regelung "Kein Helm am/auf dem Wasser" (Wasserentnahme mal ausgenommen, wieso auch immer *g*). Bei Arbeiten an einem havarierten Schiff etc. ist es sicher immer eine Einzelfallentscheidung je nach Gefahrenlage, die wir bisher zum Glück nicht hatten (zumindest nicht in meiner Zeit)
Gruss, Daniel Hecker
FF Neckargemünd
Dieser Beitrag gibt nur meine persönliche Meinung wieder. Er hat nichts mit der offiziellen Meinung der Freiwilligen Feuerwehr Neckargemünd oder einer anderen Einrichtung zu tun! |
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