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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | VKU - Gebührenbescheid je nach Verletzungsgrad | 2 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 519292 | ||
Datum | 04.11.2008 19:18 MSG-Nr: [ 519292 ] | 3873 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Tobias Josef Riesch Bei Todesfällen ist es ziemlich einfach eine Grenze zu ziehen, aber wo zieht man bei Verletzten die Grenze? ist das übliche Praxis, dass sich ein Feuerwehrgebührenbescheid nach dem Verletzungsgrad richtet? Wo liegt denn hier die Begründung? Meiner Meinung nach ist doch entscheidend, ob der Einsatz eine Menschenrettung ist oder nicht. Ersteres ist nicht gebührenpflichtig, letzteres (also auch eventuelle Folgemaßnahmen) ist kostenpflichtig. Oder liege ich da falsch? Hier haben sich doch eigentlich auch die verschieden Bundesländer angeglichen. Mal davon abgesehen: wie sieht es eigentlich bei nachweislich grober Fahrlässigkeit des Unfallverursachers aus? Mfg Mathias | ||||
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