Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Sonderrechte etc. auf der Fahrt zum GH? | 40 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 H.8, Zeil am Main / Bayern | 519758 |
Datum | 07.11.2008 12:52 MSG-Nr: [ 519758 ] | 11516 x gelesen |
Infos: | 07.11.08 Verwaltungsvorschrift zu §35 StVO 07.11.08 § 34 StGB Rechtfertigender Notstand 07.11.08 § 38 StVO Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht 07.11.08 § 35 StVO Sonderrechte
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Straßenverkehrsordnung
Hallo,
sind Verstöße gegen die StVO auf der Fahrt zum Gerätehaus wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen erlaubt?
Ich weiß dass dies ein Thema ist, das schon oft durchgekaut wurde. Es ist jedoch auch ein Thema, mit dem ich mich jetzt, weil mich die Rechtslage in diesem Fall einfach interessieren würde, schon einige Zeit beschäftige. Leider ist zu beobachten, dass es eigentlich nie zu einem wirklichem Ergebnis kommt, sondern immer die einen der Meinung sind, es ist erlaubt, andere aber auch gegenteiliger Meinung.
Vielleicht könnte mir einer einfach mal eine klare Aussage darüber machen!
Vielen Dank!
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| 07.11.2008 12:52 |
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Andr7eas7 H.7, Zeil am Main | |