Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Frage zur Hilfsfrist RD | 12 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8K., Bitterfeld-Wolfen / Sachsen-Anhalt | 519882 |
Datum | 07.11.2008 23:47 MSG-Nr: [ 519882 ] | 6349 x gelesen |
Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankenhaus
Hallo,
komme aus Sachsen-Anhalt - RD Gesetz bekannt!
Zur Info: RTW 12 min, NEF 20 min (bitte jetzt keine Diskussionen, dass 20 min zu lange sind)
Regelungen der anderen Bundesländer erwünscht - aber bitte keine Spekulationen
brauche Fakten, ggf. Urteile o.ä.
Folgende Fragen:
1. RTW an der Einsatzstelle fordert NEF nach. Gilt hier für das NEF noch die Hilfsfrist?
2. RTW und NEF werden zeitgleich alarmiert. Eines der beiden Fahrzeuge trifft innerhalb der
Hilfsfrist am EO ein. Gilt für den Zweitankommenden dann auch noch die Hilfsfrist?
3. RTW hat RTW-Verlegung aus KH zu fahren. Gilt hier die Hilfsfrist bis zum Eintreffen an der Klinik in der der Patient wartet?
Danke im Voraus
C.Kohler
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| 07.11.2008 23:47 |
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Chri7sti7an 7K., Bitterfeld-Wolfen | |